– externe Kompetenz für Ihr Unternehmen
Die Zusammenarbeit zwischen uns als externer Datenschutzbeauftragter und Ihrem Unternehmen ist ein kontinuierlicher Prozess, welcher ununterbrochen stattfindet.
Durch regelmässige Kontrollen, immer wieder notwendige Beratung zu bestehenden und neuen Datenschutzfragen sowie die kontinuierliche Dokumentation des Datenschutzkonzepts ist eine fortwährende Kooperation in jeder Hinsicht von Nöten.
Die Datenschutzberatung durch uns erfolgt deshalb im Rahmen einer Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Unternehmen zur Ernennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn ein Unternehmen Computer/EDV nutzt und mindestens vorübergehend mehr als neun Personen beschäftigt.
Eine Vernachlässigung dieser Pflicht kann empfindliche Folgen haben, vor allem, wenn tatsächlich etwas passieren sollte. Da jedes dritte Unternehmen in jüngster Vergangenheit Ziel von Angriffen wurde ist das vergleichsweise hohe Risiko nicht zu unterschätzen.

